Winterzeit in Wien: Wer ist verantwortlich für den Schnee am Gehsteig?

Winterzeit in Wien: Wer ist verantwortlich für den Schnee am Gehsteig?

Wenn der Winter Wien in ein weißes Kleid hüllt, steigt die Romantik – aber auch die Verantwortung. Schnee und Eis verwandeln Gehsteige in rutschige Pisten, und jedes Jahr stellen sich viele Bewohner und Eigentümer die Frage: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass Gehsteige sicher und frei von Schnee bleiben?

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Die rechtliche Lage: Was sagt das Gesetz?

Laut § 93 der Wiener Straßenverkehrsordnung sind Grundeigentümer verpflichtet, die Gehsteige vor ihren Immobilien in einem sicheren Zustand zu halten. Das bedeutet konkret:

  • Schnee muss geräumt werden.
  • Glatteis ist zu beseitigen oder durch Streumittel wie Sand oder Splitt unschädlich zu machen.
  • Diese Maßnahmen sind täglich von 6:00 bis 22:00 Uhr durchzuführen.

Doch die Praxis ist oft komplexer. Eigentümer delegieren diese Aufgaben häufig – sei es an die Hausverwaltung, an professionelle Winterdienste oder an Mieter.

Eigentümer, Mieter oder Hausverwaltung: Wer muss wirklich ran?

In der Praxis hängt die Verantwortung davon ab, wie die Aufgaben im Miet- oder Eigentumsvertrag geregelt sind:

  • Mieter: Oft übernehmen Mieter die Schneeräumpflicht. Dies muss jedoch im Mietvertrag eindeutig festgelegt sein. Ohne eine solche Regelung bleibt die Pflicht beim Eigentümer.
  • Hausverwaltung: Viele Eigentümer beauftragen die Hausverwaltung mit der Organisation des Winterdienstes. Diese delegiert die Aufgabe häufig an externe Unternehmen.
  • Externe Dienste: Professionelle Winterdienste garantieren regelmäßige und gründliche Schneeräumung – ein Vorteil, wenn plötzliche Schneefälle nachts oder an Wochenenden auftreten.

Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Bleibt der Gehsteig vor einem Haus ungeräumt, drohen Konsequenzen:

  • Haftung bei Unfällen: Wenn jemand auf dem glatten Gehsteig stürzt, kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden. Dies kann zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
  • Strafen: Die Stadt Wien kann Verwaltungsstrafen verhängen, wenn Gehsteige nicht entsprechend der Vorschriften geräumt werden.

Praktische Tipps für einen reibungslosen Winterdienst

Damit Schnee und Eis nicht zum Streitpunkt werden, lohnt es sich, klare Regelungen zu treffen:

  1. Regelung im Mietvertrag: Eigentümer sollten die Schneeräumpflicht eindeutig im Mietvertrag regeln. Mieter sollten ihre Pflichten kennen und wissen, welche Bereiche sie betreffen.
  2. Hausverwaltung beauftragen: Eine professionelle Hausverwaltung kann den Winterdienst effizient organisieren und sicherstellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
  3. Externe Dienste engagieren: Gerade bei größeren Immobilien lohnt es sich, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen. Diese sind auch für plötzliche Witterungsänderungen gerüstet.
  4. Notfallplan erstellen: Was tun, wenn der Winterdienst ausfällt? Ein Notfallplan, der klare Zuständigkeiten definiert, sorgt für Sicherheit.

Fazit: Winterdienst ist Teamsache

Der Winterdienst erfordert klare Kommunikation und Organisation. Ob Eigentümer, Mieter oder Hausverwaltung – jeder kann seinen Teil dazu beitragen, dass Gehsteige sicher bleiben. Für Eigentümer, die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet eine professionelle Hausverwaltung wie Matejka die perfekte Lösung. Denn neben der Organisation des Winterdienstes sorgt sie auch dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden – damit der Winter in Wien auch weiterhin genießbar bleibt.

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