Wohnungseigentum
A. ALLGEMEINE VERWALTUNG:
- Festlegung und Kompetenzabgrenzung Wohnungseigentümer und Verwaltung
- Organisation von Versammlungen der Wohnungseigentümer gem. WEG
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen gemäß Anforderungskatalog
- Verständigung der Behörden, Bestandnehmer, Versorgungsunternehmen und Professionisten von der Übernahme der Verwaltung
- Laufende Kontrolle und Verlängerung der bestehenden Versicherungsverträge
- Abwicklung von Schadensfällen in Vertretung der Wohnungseigentümer
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden, sowohl bei Angelegenheiten der ordentlichen- als auch der außerordentlichen Hausverwaltung
- Abschluss von Betreuungsverträgen
- Prüfung aller Rechnungen, die die Liegenschaft betreffen
- Abwicklung des gesamten mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs
B. TECHNISCHE VERWALTUNG:
- Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes
- Laufende Kontrolle des Objektzustandes
- Instandhaltungsplanung und Erstellung eines jährlichen Instandhaltungsbudgets (Vorausschau gem. WEG)
- Jährliche Legung der gesetzlichen Abrechnung
- Beauftragung, Kontrolle und Koordination von Erhaltungsarbeiten
- Organisation und Überwachung der haustechnischen Betreuung
- Übernahme der haustechnischen Anlagen vom Auftraggeber in die Betreuung
- Übernahme und laufende termingerechte Führung der erforderlichen Unterlagen:
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- Bescheide
- Planunterlagen
- Betriebs- und Wartungsvorschriften
- Anlagenbeschreibung
- Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen
- Prüfbücher
- Wartungs- und Terminpläne
- Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen
- Kontrolle, Koordinierung und Überwachung der Einhaltung dieser Verträge
- Vorschläge für Maßnahmen zur Optimierung der Kosten des Betriebes der haustechnischen Anlagen
- Evidenzhaltung und Veranlassung behördlich vorgeschriebener Überprüfungen sowie Erwirkung von Befunden
C. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG:
- Anlegen der Stammdaten und laufende Aktualisierung
- Kalkulation der Bewirtschaftungskosten und der Reparaturrücklage sowie Betreuung allfälliger Darlehen
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Allfällige Lohnverrechnung für Hausbetreuung
D. GESONDERT ZU HONORIERENDE ZUSATZLEISTUNGEN:
- Bauüberwachung für Reparaturarbeiten
- Wohnungseigentümerversammlungen in kürzeren Abständen als 2 Jahre